Fragen und Antworten
Fragen, die immer wieder gestellt werden:


Stand: 2007

 

1. Einige Nachbarorte haben einen "Versicherungsverein" gegründet. Ist es nicht besser, das in Achenbach auch zu tun?

Antwort:
  • Diese Möglichkeit hat jeder Ort und jede Gemeinschaft. Das setzt aber die Auflösung der jetzt bestehenden Notgemeinschaft "Hilfe am Grabe Achenbach" voraus, denn die meisten HAG-Mitglieder können wegen der (in solchen Versicherungsvereinen üblichen) Altergrenze von 55 Jahren nicht mehr Mitglied sein. Damit hätten die vielen älteren HAG-Mitglieder, die jahrzehntelang mit ihren Beiträgen andere unterstützt haben, die Enttäuschung zu verkraften, das ihre Angehörigen schließlich nicht mehr unterstützt würden! Wer will eine solche Entscheidung verantworten?
2. Man kann heute Sterbe- oder Todesfallversicherungen abschließen. Hat das alte Prinzip "Hilfe am Grabe" noch eine Existenzberechtigung?

Antworten:
  • Jeder hat die Möglichkeit, unabhängig von HAG-Achenbach irgendeine Sterbeversicherung (auch zusätzlich) abzuschließen. Versicherungen dieser Art werden immer für höhere Sterbegeldsummen abgeschlossen, z. B. für 3000 €, 5000 € oder noch höher, bei entsprechend höheren Beiträgen. Beim Vergleich der Beiträge muss der monatliche Beitrag beachtet werden. Der monatliche HAG-Beitrag beträgt zur Zeit 1,50 Euro pro Monat (statistischer Wert, gültig ab 01.01.2008, bei 2,00 € pro Sterbefall und bei 9 Sterbefällen pro Jahr).
  • Beim Preisvergleich ist das Eintrittsalter zu beachten, die Höhe des Sterbegeldes und (bei jüngeren Personen) die Beitragsabstufung. Der HAG-Eintrittsbeitrag für z. B. 18-jährige beträgt (statistisch) nur 0,75 € pro Monat.
  • Von normalen Sterbeversicherungen werden Kinder bis zum Alter von 18 Jahren nicht beitragsfrei aufgenommen!
  • Die HAG-Kosten (hauptsächlich für Porto und Briefe) liegen bei 1-2%. Die Bearbeitung erfolgt ehrenamtlich. Wird es den Versicherungen möglich sein, ihre weit höheren Bearbeitungskosten durch langfristige Verzinsungen auszugleichen?
  • Viele HAG-Mitglieder wollen keine hohen Sterbeversicherungen abschließen. In diesen Fällen ist die HAG-Mitgliedschaft gerade richtig.
  • "Hilfe am Grabe“ ist eine Notgemeinschaft und keine Versicherung. Aber die langfristige Effektivität von Hilfe am Grabe ist gar nicht so schlecht. So wurde vor 50 Jahren ca. 100 € Sterbegeld ausgezahlt. Niemand ahnte damals, dass es heute 600 € sind und ab 01.01.2008 dann 700 €.
3. Sind die Mitglieder von “Hilfe am Grabe Achenbach“ überaltert?

Antwort:
  • Das Alter der HAG-Mitglieder unterscheidet sich nicht von dem Alter der Mitglieder in anderen vergleichbaren Gemeinschaften. Die medizinischen Fortschritte der Jahrzehnte nach dem Krieg haben dazu geführt, dass das statistische Lebensalter von Jahr zu Jahr auf heute ca. 78 Jahre bei Männern und auf 82 Jahre bei Frauen gestiegen ist. Eine 60-jährige Person hat heute noch eine statistische Lebenserwartung von mehr als 20 Jahren. Die Menschen in Deutschland sind älter geworden. Das zeigen auch die Statistiken aller Lebensversicherungen. Noch um 1880 lag die durchschnittliche Lebenserwartung der Deutschen bei nur 37 Jahren!
4. Werden in der Notgemeinschaft HAG-Achenbach zukünftig mehr Sterbefälle pro Jahr zu berücksichtigen sein?

Antwort:
  • In den letzten 15 Jahren gab es in der Gemeinschaft HAG durchschnittlich 8,4 Sterbefälle pro Jahr. Vielleicht pendelt sich dieser statistische Wert in den kommenden Jahren auf 9 ein? Niemand kann den genauen Verlauf vorhersagen. Der Wert 9 setzt voraus, dass alle derzeitigen HAG-Mitglieder in 40 Jahren nicht mehr leben. Da das normalerweise nicht so sein wird, ist eher von einem niedrigeren Mittelwert auszugehen. Der statistische Mittelwert der Sterbefälle pro Jahr schwankt nur wenig, aber der Jahreswert kann bei kleinen Gruppen erheblich schwanken. So hatten wir in den vergangenen Jahren einmal 14 Sterbefälle pro Jahr und danach wieder nur 5 oder 7 oder 8.
5. Warum wird das Beitragsabrufverfahren von der HAG-Kasse bevorzugt?

Antwort:
  • Hauptsächlich wegen der unterschiedlichen Anzahl der Sterbefälle pro Jahr. Wird eine sterbefallabhängige Vorauszahlung (z. B. 4 x 2,00 €) abgerufen, so ändert sich lediglich die Zeit von Abruf bis Abruf etwas. Das einzelne Mitglied merkt das kaum.
6. Wie funktioniert das Abrufverfahren?

Antwort:
  • Die HAG-Kasse erstellt eine Liste mit dem Abrufbetrag und mit den Namen und Kontodaten der einzelnen Mitglieder. Diese Daten übergibt sie der Sparkasse (in der vorgeschriebenen Form). Die Sparkasse ruft dann die Mitgliedsbeiträge vom Konto des zahlenden Mitgliedes ab. Auf dem Kontoauszug des Mitglieds wird z.B. gedruckt: HAG-Beitragseinzug für Heribert Rübsamen; nächste Zeile: HAG-Beitragseinzug für Anna Rübsamen, usw.. Es wird jeder Mitgliedsname ausgedruckt.
    Die Verantwortung für den Abruf trägt alleine die HAG-Kasse. Bei Unstimmigkeiten kann mit dem HAG-Kassenführer gesprochen werden. Ist ein Mitglied gestorben, so wird das Sterbegeld an die Angehörigen ausgezahlt und sämtliche Daten des Mitglieds (auch die Kontodaten) werden sofort gelöscht.
7. Wie kann man bei dem Abrufverfahren erkennen, wie hoch die persönliche restliche Vorauszahlung noch ist?

Antworten:
  • Durch das Abrufprinzip und die regelmäßige Veröffentlichung der Namen der gestorbenen Mitglieder. Das sieht im Normalfall so aus:

    Beitragsabruf 8,00 € für vier Sterbefälle
    anschließend beträgt das ............ Guthaben = 8,00 €
    nach dem folgenden 1. Sterbefall Guthaben = 6,00 €
    nach dem folgenden 2. Sterbefall Guthaben = 4,00 €
    nach dem folgenden 3. Sterbefall Guthaben = 2,00 €
    nach dem folgenden 4. Sterbefall Guthaben = 0,00 €

    Beitragsabruf 8,00 € für vier Sterbefälle
    anschließend beträgt das ............ Guthaben = 8,00 €
    nach dem folgenden 1. Sterbefall Guthaben = 6,00 €
    nach dem folgenden 2. Sterbefall Guthaben = 4,00 € usw.
  • Da sich dieser Rhythmus immer wiederholt, kennt jedes Mitglied zu jeder Zeit den eigenen Kontostand. Die Kontodaten der Mitglieder werden vertraulich behandelt und nur vom HAG-Kassenführer für diesen Abrufzweck verwandt.
8. Ist die Summe der Beiträge langjähriger Mitglieder nicht viel höher als das Sterbegeld, das an deren Hinterbliebene ausgezahlt wird?

Antworten:
  • In den über 80 Jahren des Bestehens der Gemeinschaft „Hilfe am Grabe Achenbach ist dieser Fall noch nie eingetreten.
  • Die HAG-Mitglieder haben bis Ende 2007 tatsächlich bezahlt (Beträge gerundet)

    Eintrittsjahr Zahlungsdauer Beitragssumme Sterbegeld ab 2008
    1957 50 Jahre 420 € 700 €
    1967 40 Jahre 370 € 700 €
    1977 30 Jahre 280 € 700 €
    1987 20 Jahre 210 € 700 €
    1997 10 Jahre 120 € 700 €
9. Was ist die richtige Einstellung oder Haltung, die man zur Notgemeinschaft Hilfe am Grabe Achenbach haben sollte?

Antwort:
  • Folgende Überlegungen sollten alle Mitglieder vertreten und an ihre Angehörigen weitergeben: Durch einen kleinen Beitrag von etwa 1,50 € pro Monat (dafür erhält man soeben einen „Hamburger“ ohne Beilagen) kann man die Notgemeinschaft unterstützen und besonders denen helfen, die Hilfe am meisten benötigen. Es ist so leicht, hier mitzumachen und doch so wertvoll. Da erhält eine Familie das HAG-Sterbegeld von z. B. 700 €. Diese und jene Nachbarn oder Freunde spenden noch 10 €, 20 €, 5 €, usw.. Das alles addiert ergibt eine spürbare Hilfe. Es gibt genügend Fälle, in denen eine solche Hilfe dringend erforderlich ist. Schließlich ist auch das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen komplett weggefallen.

    Deshalb unterstützen Vorstand und Beirat und viele Mitglieder das positive Anliegen der Notgemeinschaft „Hilfe am Grabe Achenbach“.
10. Muss ich Sorge haben, dass sich die Notgemeinschaft in absehbarer Zeit auflöst?

Antwort:
  • Bei HAG-Gründung wurde vorausgesetzt, dass die Notgemeinschaft nie enden würde. Die neue "HAG-Satzung 2007-2013" schreibt vor, dass die HAG-Gemeinschaft nur mit dem persönlich und schriftlich bekundeten Willen von mehr als Dreiviertel aller HAG-Mitglieder aufgelöst werden kann. Damit ist die Auflösung nahezu ausgeschlossen und in den nächsten Jahrzehnten nicht zu erwarten..